- page 1

Satzung
§1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein trägt den Namen:
ASMET – The Austrian Society for Metallurgy and Materials
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Leoben.
(3) Die Tätigkeit des Vereines ist international und erstreckt sich daher nicht nur auf das Gebiet der
Republik Österreich.
§ 2
Vereinszweck und Tätigkeit zur Verwirklichung des Vereinszweckes
Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
(1) Der Zweck des Vereines ist das Befassen mit der Metallurgie, Werkstofftechniker Metalle und den
dazugehörenden Verfahren auf wissenschaftlichem, technischem und betriebswirtschaftlichem Gebiet.
Der Vereinszweck wird erreicht durch:
a) Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Herstellung und Verarbeitung von Stahl, Nichteisenmetallen,
keramischen Sonderwerkstoffen und feuerfesten Materialien.
b) Wahrnehmung der Interessen der im Verein vertretenen Industrieunternehmen und Institutein der
Öffentlichkeit sowie bei nationalen und internationalen Institutionen.
c) Förderung der Weiterbildung der im Berufsleben stehenden Mitglieder, des Ingenieurnachwuchses
und Unterstützung der Ausbildung der Studenten in den relevanten Fachgebieten.
d) Zusammenarbeit und Abstimmung der Tätigkeiten mit nationalen und internationalen Vereinen und
Institutionen mit denen entsprechende Synergien bei den Vereinszielen bestehen.
e) Vortragstagungen und Zusammenkünfte, in denen fachliche Erfahrung ausgetauscht, Entwicklungen
in den einschlägigen Gebieten erörtert und persönliche Beziehungen gepflegt werden.
Gemeinschaftsarbeit wird in Fachausschüssen und Projektgruppen durchgeführt.
f) Verbreitung des einschlägigen Wissens und wesentlicher Ergebnisse der Gemeinschaftsarbeit und
Veröffentlichung in den Berg- und Hüttenmännischen Monatsheften.
g) Organisation der studentischen Mitglieder in einer Studentensektion, die die Förderung des Studiums
sowie der Berufsvorbildung zum Zwecke hat.
(2) Die finanziellen Mittel werden aufgebracht:
Zur Deckung des Aufwandes und Erfüllung des Vereinszweckes wird ein Jahresbeitrag und wenn
erforderlich eine Aufnahmegebühr eingehoben.
Die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr bestimmt die Hauptversammlung über
Vorschlag des Vorstandes auf Basis eines vom Vorstand für das nächstfolgende Kalenderjahr
ausgearbeiteten Budgets.
Ehrenmitglieder sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Die Beiträge der fördernden Mitglieder werden vom Vorstand festgesetzt.
Die Weiterbildungsveranstaltungen, Tagungen, Seminare und Kongresse sind zumindest kostendeckend
aus Teilnahmegebühren zu planen und sollen daher zur Fixkostendeckung beitragen.
1 2,3,4,5,6
Powered by FlippingBook