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§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Rechte der Mitglieder sind:
a) Teilnahme an den Hauptversammlungen, Vortragstagungen und allgemeinen Zusammenkünften des
Vereines.
b) Teilnahme an Gemeinschaftsarbeiten in Projektgruppen und Fachausschüssen nach Maßgabe der
speziellen Fachkenntnisse und Einladung zur Mitarbeit durch die Obmänner.
c) Anspruch auf die Vereinszeitschrift BHM Berg- und Hüttenmännische Monatshefte, auf Benutzung
von Büchern und Statistiken des Vereines und auf Begünstigungen, die der Verein für den Bezug von
wissenschaftlichen Zeitschriften, Büchern, … hat.
d) Unter Beschränkung auf die ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder: Das Ausüben des
Stimmrechtes in den Hauptversammlungen und das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl des
Vorstandes.
(2) Die Pflichten der Mitglieder sind:
a) Förderung einer guten Zusammenarbeit im Sinne der Vereinsziele und Wahrung des Ansehens des
Vereines.
b) Grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit an den in §2(1) genannten Tätigkeiten des Vereines und
den Vereinsorganen.
c) Zahlung der satzungsgemäß festgesetzten Mitgliedsbeiträge im angegebenen Zeitraum.
§6
Vereinsorgane
Die Organe des Vereines sind die Hauptversammlung, der Vorstand, die Rechnungsprüfer und die
Schlichtungseinrichtung.
§7
Die Hauptversammlung
(1) Das Vereinsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.
(2) Die ordentliche jährliche Hauptversammlung wird nach Möglichkeit im Mai in Leoben abgehalten.
(3) Zu den Hauptversammlungen sind alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage
vor dem Termin schriftlich einzuladen. An deren Stelle kann die rechtzeitige Veröffentlichung der
Einladung in den BHM und oder auf der ASMET-Homepage
kommen
Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden namens des Vorstandes unter Mitteilung des
Versammlungsortes und der Versammlungszeit. Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung
ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. An der Hauptversammlung
sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die
Ehrenmitglieder.
(4) Auf die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung sind Anträge zu setzen, die über Beschluss
des Vorstandes der Hauptversammlung unterbreitet werden sollen und Anträge, die bis Ende März des
laufenden Jahres schriftlich beim Vorstand eingebracht wurden und von mindestens 10 Mitgliedern
unterstützt sind.
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